Die Bundesregierung hat heute die neue Corona-Einreiseverordnung verabschiedet. Die neue Fassung tritt am 1. August in Kraft und soll bis Ende des Jahres gelten. Der Deutsche Reiseverband (DRV) kritisiert vor allem die unzureichende Definition von Hochrisikogebieten. Als Hochrisikogebiete werden künftig Gebiete ausgewiesen aufgrund besonders hoher Inzidenzen oder sonstiger qualitativer Faktoren. Hier ist nicht geklärt, wie hoch die Inzidenzen sein sollen und was die sonstigen Faktoren für die Beurteilung sind. Bislang galt eine Überschreitung der Inzidenzzahl von 200 als Einstufungsmerkmal für Hochinzidenzgebiete. „Damit ist nicht mehr nachvollziehbar, wie genau eine Bewertung erfolgen soll. Diese Änderungen sind schwer vorauszusehen und die Kriterien kaum überprüfbar.“
Für die Rückreise aus einem Hochrisikogebiet ist vorgesehen, dass nicht Geimpfte und nicht Genesene bei der Rückkehr zehn Tage in Quarantäne gehen müssen, die frühestens ab dem fünften Tag mit einem negativen PCR-Testnachweis beendet werden kann. Für Kinder unter zwölf Jahren soll die Quarantäne automatisch nach dem fünften Tag nach Einreise enden. Das hat insbesondere für Familien mit Kindern deutliche Nachteile. Häufig sind die Eltern bereits geimpft, für Kinder bis zwölf Jahre gibt es dagegen noch keinen zugelassenen Impfstoff. In diesem Fall haben Familien mit Kindern unter zwölf Jahren keine Möglichkeit die Quarantäne zu umgehen. „Das ist eine nicht nachvollziehbare Benachteiligung von Kindern, die zudem im Widerspruch zu europäischen Beschlüssen steht.“ Denn: Damit Familien gemeinsam reisen können, sollten Minderjährige, die mit ihren Eltern oder anderen Begleitpersonen reisen, von der Quarantäne ausgenommen werden, wenn die Begleitpersonen beispielsweise aufgrund einer Impfung keiner Quarantäne unterzogen werden – so der EU-Rat vor einigen Wochen.
Kinder ab einem Alter von zwölf Jahren müssen ebenfalls über einen negativen Testnachweis, einen Genesenen-Nachweis oder den Nachweis einer vollständigen Impfung verfügen – egal von wo und auf welchem Weg sie nach Deutschland kommen.
Für vollständig Geimpfte und Corona-Genesene entfällt wie bisher auch die Quarantäne bei Rückreise aus einem Hochrisikogebiet.
Die Definition des Virusvariantengebietes stellt auf neue, besorgniserregende Varianten des Virus mit schwerwiegenden epidemiologischen Auffälligkeiten ab, insbesondere wenn bestehende Impfstoffe keinen oder nur einen eingeschränkten Schutz bezüglich dieser Varianten aufweisen. Bei Rückreise aus einem Virusvariantengebiet müssen alle Reisenden in eine 14-tägige Quarantäne – egal ob geimpft, genesen oder getestet.
Für Flugreisen besteht Testpflicht seit März – nun neu für alle Reisen
Die im März bereits für Flugreisen eingeführte Testpflicht für die Rückreise nach Deutschland wird neu ab 1. August auch auf andere Verkehrsmittel ausgeweitet. Damit werde eine Lücke geschlossen, so der DRV. Für Geimpfte und Genesene besteht weiterhin keine Testpflicht. Allerdings sei nicht klar, wie die Einhaltung der Regeln auf dem Landweg sichergestellt werden soll, so der Verband.
Der Deutsche Reiseverband appelliert erneut an das Verantwortungsbewusstsein nicht nur der Reisenden: „Alle sollten sich auch weiterhin an die bekannten Corona-Regeln halten, denn wir leben nach wie vor mitten in einer Pandemie.“ Gleichzeitig setzt der DRV auf eine steigende Impfquote: „Mit zunehmenden Impfungen bekommen wir zusätzlichen Schutz, können schneller mehr Freiheiten genießen und auch wieder vermehrt verantwortungsvoll reisen. Daher sollten auch alle, die noch nicht geimpft sind, jetzt zum Impfen gehen.“ (DRV)