Dänemark: „Sommerpaket“ zur Unterstützung des Tourismus

Die dänische Regierung investiert rund 94 Millionen Euro (700 Millionen DKK) in ein so genanntes „Sommerpaket“, um die heimische Tourismuswirtschaft nach den Monaten des Lockdowns wieder anzukurbeln. Deutsche Touristen können sich im Sommer vor allem über gratis Fährtickets für Fußgänger und Radfahrer im dänischen Inselreich, 50 Prozent Rabatt auf Tickets für Kulturerlebnisse sowie ein vergünstigtes 8-Tage-Ticket für öffentliche Verkehrsmittel freuen.

Das „Sommerpaket“ enthält eine Vielzahl an Maßnahmen zur Stärkung der dänischen Tourismuswirtschaft. Unter anderem soll der Insel- und der Kulturtourismus unterstützt werden. Innerdänische Fährüberfahrten zu den kleinen dänischen Inseln inklusive Fanø, Læsø, Ærø und Samsø sind daher den gesamten Juli über für Fußgänger und Radfahrer gratis. Auch Urlaubern mit Pkw kommen die Maßnahmen zugute: Im August und September werden innerdänische Fährüberfahrten zu den kleinen Inseln inklusive Fanø, Læsø, Ærø und Samsø sowie auf der Route Ystad-Rønne nach Bornholm preislich deutlich reduziert. Darüber hinaus gibt es in den dänischen Sommerferien vom 27. Juni bis zum 09. August Tickets für Kulturerlebnisse zum halben Preis – dies umfasst unter anderem Museen, Theater, Zoos und Konzerte.

Auch der Transport mit öffentlichen Verkehrsmitteln wird durch das Sommerpaket gefördert. Für den Zeitraum der dänischen Sommerferien sind vergünstigte 8-Tage-Tickets für den öffentlichen Verkehr erhältlich. Die Tickets sind auf 50.000 Stück begrenzt und gelten landesweit für Züge der DSB und Arriva, Busse und Metro sowie Regional- und Straßenbahn. Das Ticket kostet für Erwachsene umgerechnet rund 40,- Euro, für Kinder zwischen 12 und 15 Jahren umgerechnet rund 20,- Euro. Kinder unter 12 Jahren reisen gratis in Begleitung ihrer Eltern. Die Tickets sind ab sofort über die DSB buchbar: www.dsb.dk/kampagner/rejsepas.

Deutsche Touristen dürfen seit dem 15.06. wieder nach Dänemark einreisen. Bedingung ist ein Aufenthalt von mindestens sechs Nächten. Für Reisende mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein entfällt diese Bedingung auf Grund der besonderen Grenzlage der Region.

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