„Das ist ein richtiger und ganz wichtiger Schritt für die Reisenden und natürlich die Reisewirtschaft mit ihren hunderttausenden Beschäftigten“, kommentiert der Präsident des Deutschen Reiseverbandes (DRV), Norbert Fiebig, die heutige Entscheidung des Bundeskabinetts, die weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amtes zum 15. Juni durch länderspezifische Reisehinweise für viele Länder in Europa zu ersetzen. „Damit gibt es jetzt wieder ein Stück Planungssicherheit und der Motor für die Wiederaufnahme des Reisens kann anlaufen, denn auch der Neustart braucht eine gewisse Vorbereitungszeit“, ergänzt Fiebig. Natürlich habe Gesundheit oberste Priorität – das sei selbstverständlich. Die Aufhebung der generellen Reisewarnung sei in jedem Fall ein Lichtblick für die Unternehmen in der Touristik, die seit Monaten keine Einnahmen haben und für Nullkommanull Euro arbeiten.
Unter Beachtung der notwendigen Hygiene- und Abstandsregeln kann der Tourismus für beliebte Urlaubsländer wieder starten – wenn auch die jeweiligen Länder ihre Einreisebestimmungen so angepasst haben, dass eine sichere Ein- und Ausreise möglich ist. Jetzt gelte es verantwortungsvoll in die Zukunft zu schauen und in einem weiteren Schritt auch Reiseziele außerhalb Europas zu betrachten. Auch dort sollte der Maßstab gelten, wie gut die einzelnen Länder die Pandemie im Griff haben, wie hoch die Infektionszahlen sind und wie gut das Gesundheitssystem dort aufgestellt ist. „Wenn es diese Fakten und die Infektionslage erlauben, kann es auch für beliebte Urlaubsregionen außerhalb Europas zu Öffnungen kommen“, so Fiebig.
Seit dem 17. März gilt für alle Auslandsreisen eine Reisewarnung, so dass Reiseveranstalter gezwungen sind, sämtliche Urlaubsreisen außerhalb Deutschlands abzusagen. Da 70 Prozent aller über 71 Millionen Reisen der Deutschen ins Ausland führen, trifft die weltweite Reisewarnung die gesamte Reisewirtschaft – Reisebüros und Reiseveranstalter genauso wie etwa Mietwagenanbieter, Kreuzfahrtgesellschaften, Buchungssystemanbieter, Reiseversicherungen, Flughäfen und alle anderen an der Reisekette beteiligten Unternehmen und touristischen Dienstleister. (DRV)