Nach Ankündigung des Robert-Koch-Instituts wird die Türkei ab dem 17. August 2021 neu als Hochrisikogebiet ausgewiesen. Für Reisende mit vollständigem Impfschutz und für Genesene ändert sich durch die Hochstufung nichts – sie müssen einzig eine digitale Einreiseanmeldung für die Rückreise ausfüllen und die entsprechenden Nachweise dort hochladen. Noch nicht geimpfte Reisende müssen jedoch nach der Einreise in Deutschland in eine Quarantäne, die ab dem fünften Tag mit einem negativen Test-Ergebnis beendet werden kann. Dies gilt auch für Kinder: Für unter 12-Jährige ist die Quarantäne mit dem fünften Tag automatisch aufgehoben; ältere Kinder können sich ab dem fünften Tag „freitesten“.
„Die Quarantänepflicht auch für Kinder gereicht jetzt insbesondere Familien mit jüngeren Kindern explizit zum Nachteil, denn für die unter 12-Jährigen ist bisher noch kein zugelassener Impfstoff verfügbar. Die Familien haben somit keinerlei Möglichkeit, die Quarantäne zu umgehen“, kritisiert der Präsident des Deutschen Reiseverbandes (DRV) Norbert Fiebig die geltende Einreiseverordnung. Gerade jetzt in den Sommerferien befinden sich viele Familien mit ihren Kindern in der Türkei im Urlaub. „Wir haben bereits darauf hingewiesen, dass diese Entscheidung der Bundesregierung im Widerspruch zu europäischen Beschlüssen steht. Es wäre wünschenswert, dass hier schnellstmöglich eine Änderung herbeigeführt wird.“ Der EU-Rat hatte vor einigen Wochen empfohlen, Minderjährige, die mit ihren geimpften Eltern oder Begleitpersonen reisen, von der Quarantäne auszunehmen.
„Nach wie vor ist es wichtig, dass sich alle Menschen an die Corona-Regeln halten – egal, wo sie sich aufhalten“, betont Fiebig erneut. „Wir sind noch in der Corona-Pandemie. Gerade Reisende sollten sich verantwortungsvoll verhalten – die allermeisten Pauschalreisegäste und insbesondere Familien mit Kindern sind hier vorbildlich unterwegs.“ Gleichzeit weist Fiebig daraufhin: „Viele Menschen möchten ihren Urlaub auch wieder außerhalb Deutschlands genießen. Daher ist es besonders wichtig, sich impfen zu lassen. Die Impfung ist derzeit das wirksamste Mittel gegen Corona und erleichtert eben auch das grenzüberschreitende Reisen erheblich. Daher müssen Bund und Länder jetzt dringend wieder eine neue Dynamik in die Impfkampagne bringen, um die Impfquote weiter zu erhöhen.“
In den Urlaubsregionen sind bereits im vergangenen Jahr umfassende Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor einer Ansteckung eingeführt worden, die sich bewährt haben. „Diese Anstrengungen dürfen nicht durch einige wenige Reisende gefährdet werden, die sich nicht an die Regeln halten“, so Fiebig.
Pauschalreisegäste in der Türkei werden von ihren Reiseveranstaltern kontaktiert
Urlaubsreisende, die sich aktuell im Urlaub in der Türkei befinden, und eine organisierte Reise bei einem Reiseveranstalter gebucht haben, werden von ihrem Veranstalter über die geänderte Situation informiert. Sollten Reisende vorzeitig ihren Urlaub beenden wollen, unterstützen die Reiseveranstalter die Kunden bei entsprechenden Rückreisewünschen und bei den Flugumbuchungen. Eine vorzeitige Rückreise ist jedoch nicht zwingend erforderlich, der Urlaub kann wie geplant fortgesetzt werden.
Sukzessive werden darüber hinaus auch diejenigen kontaktiert, die in den nächsten Tagen eine Reise in die Türkei geplant haben, und über die neue Einstufung informiert.
Der DRV schätzt, dass aktuell rund 170.000 Pauschalreisegäste ihren Urlaub in der Türkei verbringen. Hinzu kommt eine sehr große Anzahl selbstorganisierter Reisen.