Ab dem 2. April 2022 gilt in den Terminals am Flughafen Frankfurt keine Maskentragepflicht mehr. Grundlage hierfür ist die geänderte Corona- Schutzverordnung des Landes Hessen, die ab Samstag gilt.
Trotz des Wegfalls der Tragepflicht weist Flughafenbetreiber Fraport auf die Eigenverantwortung von Fluggästen sowie Besucherinnen und Besuchern des Airports hin und empfiehlt weiterhin eine Maske zu tragen. Dies gilt insbesondere für die Bereiche, in denen Abstände kurzzeitig nicht eingehalten werden können. Dazu zählen vor allem der Check-In, die Fluggastkontrollstellen, die Gates sowie die Gepäckausgabe. Auch in Passagierbussen und der Sky Line-Bahn, die zwischen Terminal 1 und Terminal 2 pendelt, ist das Tragen einer Maske zum Eigenschutz und Schutz der Mitmenschen sinnvoll.