Nach einer Winterpause öffnet das Fraport-Besucherzentrum pünktlich zum Jahresstart wieder. Die zweite gute Nachricht: Auch die beliebten Besucherrundfahrten werden ab dem 1. Januar 2022 wieder angeboten. Für beide Ausflugsziele ist eine vorherige Online-Buchung mit Auswahl eines Zeit-Slots unter www.fra-tours.com dringend erforderlich. Zudem gilt die 2G-Nachweispflicht.
Besucherzentrum begeistert Jung und Alt
Die multimediale Ausstellung im Besucherzentrum finden Interessierte im Terminal 1, Halle C. 30 innovative Exponate geben dort spannende Einblicke in den laufenden Flughafenbetrieb, beeindruckende Rückblicke in die Historie des Luftverkehrs und zukunftsweisende Ausblicke in die Welt des Fliegens.
Geöffnet ist das Fraport-Besucherzentrum täglich von 11 Uhr bis 19 Uhr. Der Eintrittspreis für Erwachsene beträgt zwölf Euro. Ermäßigte Personen zahlen zehn Euro gegen Vorlage eines gültigen Nachweises. Kinder unter vier Jahren haben kostenfreien Eintritt. Gäste des Besucherzentrums parken im Januar eine Stunde vergünstigt in den öffentlichen Parkhäusern am Airport: einfach am Ausgang einen Parkvoucher am Empfang abholen.
Starter- und XXL-Tour ab sofort buchbar
Auch die Airport-Touren bieten pünktlich zum Jahresbeginn wieder interessante Einblicke und Hintergründe in das Luftfahrtgeschehen direkt vom Vorfeld aus. Interessierte wählen zwischen einer 45-minütigen Starter-Tour oder einer umfangreicheren 120-minütigen XXL-Tour. Letztere Tour beinhaltet auch eine Fahrt in den Süden des Flughafens. Highlights sind hier die neue Feuerwache 1 und die 100-Fußballfelder-große Baustelle vom Terminal 3 im Süden des Airports. Gäste tragen auch während der Rundfahrten durchgehend eine medizinische oder FFP2-Maske. Der Rundfahrten-Schalter ist im Terminal 1, Halle C – dort starten auch die Touren.
Hinweise für einen Besuch
Bis auf Weiteres gilt für alle Freizeiteinrichtungen am Flughafen die 2G-Nachweispflicht. Das heißt, am Empfang müssen Gäste ihren gültigen Impf- bzw. Genesenennachweis vorzeigen. Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, zeigen ein entsprechendes Arzt-Attest vor. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten Zutritt mit ihrem Schülertestheft oder einem aktuellen Schnelltest. Kinder im Vorschulalter sind von dieser Regelung ausgenommen, benötigen aber auch eine Online-Registrierung.