Online-Einreiseformular bei einigen Ländern

Dem Flug in den geliebten Sommerurlaub steht kaum etwas entgegen – zahlreiche beliebte Reiseziele der Deutschen wie Spanien mit Balearen und Kanaren, Griechenland, Portugal oder Kroatien – um nur einige zu nennen – können wieder bereist werden. Immer im Blick: Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen, um mögliche Corona-Infektionen zu verhindern, erklärt der Deutsche Reiseverband (DRV). So gehört die bereits aus dem Alltag bekannte Mund-Nasen-Bedeckung unbedingt mit ins Reisegepäck. Einen besonderen Blick sollten Urlauber vor Abflug auf die Einreisebestimmungen des gewählten Urlaubslandes werfen, sonst kann es unter Umständen ein böses Erwachen geben – und zwar nicht erst am Urlaubsort, sondern bereits am heimischen Flughafen.

In Corona-Zeiten ändern sich die Einreisebestimmungen in die diversen Urlaubsländer relativ dynamisch. Dementsprechend ist es unbedingt empfehlenswert, sich vorab bei seinem Reiseveranstalter, seiner Fluggesellschaft oder seinem Reisebüro zu informieren. Darüber hinaus geben die Seiten des Auswärtigen Amtes unter Reise- und Sicherheitshinweise einen guten Überblick für das jeweilige Zielgebiet. Reiseveranstalter und auch Fluggesellschaften sind verpflichtet, ihre Gäste aktiv über die geltenden Einreiseformalitäten in Kenntnis zu setzen.

NEU: Online-Einreiseformular bei einigen Ländern

Einige Urlaubsländer führen aktuell digitale Einreiseformulare ein, die noch vor der Einreise ausgefüllt sein müssen – so setzen zum Beispiel Griechenland, Spanien und Teile von Italien auf digitale Fragebogen. Spanien lässt während einer Übergangsfrist bis Ende Juli noch handschriftliche Einreiseformulare zu. Diese können dann einfach im Flugzeug ausgefüllt werden. Für Griechenland ist dies beispielsweise nicht möglich – hier muss der Online-Antrag spätestens 24 Stunden vor Einreise gestellt sein.

Da die Einreise durch das Online-Verfahren beschleunigt und die Nachverfolgung für den Fall der Fälle digital gestaltet werden soll, ist das Einhalten der Online-Registrierung überaus wichtig.

Falls Reisende nicht nur an einem festen Ort ihren Urlaub verbringen möchten, ist es hilfreich, wenn sie unterschiedliche Unterkunftsadressen angeben – das erleichtert die Kontaktaufnahme der Behörden, sollte dies notwendig werden.

Die Fluggesellschaften überprüfen vor Abreise am Heimatflughafen, die Einhaltung der Anmeldepflicht des jeweiligen Ziellandes. Sollte das Einreiseformular oder ein entsprechender QR-Code, der bei der Online-Anmeldung generiert wird, nicht vorliegen, können die Airlines die Beförderung der Gäste ablehnen.

Für den Fall, dass Reisende die vom Reiseland angebotene App zur Einreise nicht auf ihr Mobiltelefon laden können, besteht in der Regel die Möglichkeit, die Anmeldung auch über das Internet vorzunehmen. Der darüber erzeugte QR-Code kann dann entweder in den Emails oder auch auf dem Smart Phone abgespeichert werden. Auch ein Ausdruck des QR-Codes sollte für die Einreise ausreichend sein.

Reiseveranstalter und Reisebüros kümmern sich im Vorfeld um ihre Gäste

Verbraucher, die sich für die Pauschalreise entscheiden, haben gerade in Corona-Zeiten einige Vorteile. Dazu zählt ein Ansprechpartner, der vor Ort rund um die Uhr für sie da ist und sich kümmert, wenn etwas nicht so läuft wie ursprünglich geplant. Jetzt kommt ein weiterer Vorteil hinzu, der schon im Vorfeld der Reise greift: So haben einige Veranstalter aufgrund der Komplexität der unterschiedlichen Einreisebedingungen in Corona-Zeiten extra eine Hotline eingerichtet, unter der die Gäste Unterstützung beim Ausfüllen der Einreiseformalitäten erhalten. Darüber hinaus haben einige Veranstalter auch eine Gesundheitsinformationshotline geschaltet, um die drängendsten Fragen ihrer Gäste telefonisch zu beantworten – ein weiterer Mehrwert, den die Reiseveranstalter ihren Kunden im Rahmen des Rundum-Sorglos-Paketes der Pauschalreise bieten. Grundsätzlich informieren alle Reiseveranstalter ihre Gäste über die Einreisebestimmungen des Reiselandes – ebenso wie die Experten im Reisebüro, in dem die Reise gebucht worden ist.

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