Die Schweiz ist für viele Deutsche ein beliebtes Urlaubs- und Transitreiseland. Wer hier mit dem Auto unterwegs ist, muss sich an die örtlichen Verkehrsregeln halten, sonst drohen empfindliche Strafen. Alle wichtigen Informationen für Urlauberinnen und Urlauber gibt es vom ADAC.
Tempolimits: Innerorts darf in der Schweiz maximal mit 50 km/h gefahren werden. Außerorts sind es 80 km/h. Wer auf den Schnellstraßen unterwegs ist, darf nicht schneller als 100 km/h schnell sein, und auf den Autobahnen gilt ein generelles Tempolimit von 120 km/h.
Bußgelder sind in der Schweiz oft deutlich höher als in Deutschland: Wer mit 20 km/h mehr als erlaubt erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von mindestens 190 Euro rechnen. Ist man innerorts mit 40 km/h oder Außerorts mit mindestens 60 km/h zu schnell unterwegs, drohen hohe Geldstrafen sowie eine Freiheitsstrafe von einem bis zu vier Jahren. Auch das Fahrzeug kann eingezogen werden.
Halten und Parken: Gelbe Markierungen mit Kreuzen weisen ein Parkverbot aus, gelbe Linien am Fahrbahnrand stehen für ein Halteverbot. Außerorts darf nicht an Hauptstraßen geparkt werden. Öffentliche Parkplätze sind in der Schweiz grundsätzlich markiert und sind meist gebührenpflichtig. Hierbei wird zwischen weißen Zonen (gebührenpflichtig mit Parkautomat), blauen Zonen (kostenlos mit Parkscheibe von Montag bis Samstag von 8 bis 18 Uhr für jeweils eine Stunde, an Sonn- und Feiertagen zwischen 18 Uhr und 8 Uhr ohne zeitliche Begrenzung) sowie gelbe Zonen (Privat-, Kunden- oder Firmenparkplätze) unterschieden.
Wer falsch parkt, kassiert ein Bußgeld ab 40 Euro.
Promillegrenze: Die Promillegrenze liegt in der Schweiz bei 0,5. Als Fahranfänger gilt man in der Schweiz, wenn man weniger als vier Jahre Fahrpraxis hat. Dann gilt eine Grenze von 0,1 Promille.
Wenn man mit Alkohol am Steuer erwischt wird, kann es schnell teuer werden: Es wird ein Bußgeld von mindestens 630 Euro fällig.
In der Schweiz werden schwere Verkehrsverstöße grundsätzlich mit besonders hohen Bußgeldern und Strafen (Haftstrafe, Führerscheineinzug, Fahrzeugenteignung) geahndet. Achtung: Wird man vor Ort erwischt und ist das Fahrzeug nicht in der Schweiz zugelassen, kann die Polizei sofort ein Bußgeld oder eine Sicherheitsleistung verlangen. Ansonsten wird ein Bußgeldbescheid verschickt.