Viele Autos wurden während der Corona-Zeit weniger gefahren – laut der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) ist die Kfz-Fahrleistung im vergangenen Jahr um etwa zwölf Prozent zurückgegangen. Doch auch wenn nicht so viel gefahren wird wie gewöhnlich, weist der ADAC darauf hin, dass die Wartungsvorschriften auch für Fahrzeuge gelten, die viel stehen. Die Wartung sollte in jedem Fall entsprechend der Herstellervorgaben vorgenommen werden.
Verschleiß tritt nicht nur dann ein, wenn das Auto fährt, sondern auch, wenn es steht. In diesem Fall altert beispielsweise das Motoröl. Im Wartungsheft des Fahrzeugs findet man die Information, wann die letzte Wartung gemacht wurde und die nächste fällig ist. Auch Aufkleber an der B-Säule oder Anhänger im Motorraum können über Ölwechsel und Co. informieren. Bei immer mehr Autos lässt sich die nächste anstehende Wartung im Kombi-Instrument oder Mitteldisplay abrufen.
Eine Inspektion wird entweder nach einer gewissen Fahrleistung oder einer gewissen Zeitspanne fällig – je nachdem, was zuerst eintritt. Wenn also ein Auto normalerweise alle zwei Jahre oder 30.000 Kilometer zur Wartung muss, dann gilt im Zweifel die Zeitregelung: Spätestens nach zwei Jahren ist die Wartung fällig, auch wenn deutlich weniger als 30.000 Kilometer gefahren wurden. In manchen Fällen kann es nach Empfehlung des ADAC sogar sinnvoll sein, die Wartung vorzuziehen. Etwa wenn ein Auto wie jetzt, während der Corona-Lockdowns, nur sehr wenig und dann auch noch auf verschleißfördernden Kurzstrecken (unter zehn Kilometer pro Fahrt) bewegt wurde. Dann kann das Motoröl bei Dieselmotoren aufgrund häufiger Regenerationen (oder bei Benzinern wegen Kondensat) überdurchschnittlich stark belastet sein.