Viele Urlauber zieht es im Sommer nach Spanien. Doch egal ob Insel oder Festland, sobald man mit dem Auto unterwegs ist, gibt es einige Dinge, die man beachten sollte. Der ADAC informiert Spanien-Urlauber über die wichtigsten Verkehrsregeln und Bußgelder.
Tempolimits: Grundsätzlich gilt in Spanien innerorts eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h, sobald zwei oder mehr Fahrspuren pro Fahrtrichtung vorhanden sind. Bei jeweils einer Fahrspur pro Fahrtrichtung sind 30 km/h erlaubt. Gibt es hingegen nur eine Fahrspur für beide Fahrtrichtungen sowie seitliche Gehwege auf gleicher Ebene, darf nur 20 km/h gefahren werden. Abweichende Regelungen sind beschildert. Außerorts sind 90 km/h erlaubt, auf Schnellstraßen 100 km/h und auf Autobahnen 120 km/h.
Ist man mit 20 km/h zu schnell unterwegs, droht ein Bußgeld von mindestens 100 Euro. Richtig teuer wird es bei über 50 km/h zu schnell, dann werden ab 600 Euro fällig.
Halten und Parken: In Spanien zeigen Markierungen am Straßenrand an, welche Park- und Halteregeln gelten. Gelbe Linien stehen für ein Parkverbot, meist weisen zusätzliche Beschilderungen ebenfalls darauf hin. Ist die gelbe Linie unterbrochen oder gezackt, gilt hier zwar ein Parkverbot, es darf jedoch kurz zum Ein- und Aussteigen gehalten werden. Weiße Linien weisen kostenfreie Parkplätze aus. Blaue Linien stehen wiederum für gebührenpflichtige oder zeitlich begrenzte Parkmöglichkeiten. Hier sollte die zusätzliche Beschilderung beachtet werden. Grüne Linien stehen für Anwohnerparken. Manchmal wird hier durch Beschilderung zeitlich begrenztes Parken auch für Nichtanwohner gestattet.
Parkverstöße kosten in Spanien bis zu 200 Euro.
Promillegrenze: Es gilt eine Promillegrenze von 0,5. Für Fahranfänger bis zwei Jahre Fahrpraxis liegt die Grenze bei 0,3.
Wird man mit Alkohol am Steuer erwischt, wird es teuer: Bei Verstößen droht ein Bußgeld ab 500 Euro.
Rabatte bei Bußgeldern: Wer seinen Bußgeldbescheid schnell begleicht, wird in Spanien mit einem Rabatt belohnt. Statt der vollen Summe werden nur noch 50 Prozent der Buße fällig, wenn man innerhalb von 20 Tagen ab Zustellung des Bußgeldbescheids bzw. ab Ahndung vor Ort bezahlt. (ADAC)