Was kann die Blackbox fürs Auto?

Flugzeuge besitzen eine Blackbox, aus der Ereignisse vor und kurz nach einem Absturz ausgelesen werden können. Auch für Autos kommt so ein Gerät zum Einsatz: Der sogenannte Event Data Recorder (EDR) zeichnet bei einem Unfall eine kurze Zeitspanne vor und nach dem Crash auf. Bereits jetzt sind viele Fahrzeuge mit einem EDR ausgestattet, ab dem 7. Juli 2024 wird die Blackbox für alle neu zugelassenen Fahrzeuge Pflicht. Der ADAC gibt einen Überblick, was der EDR kann und wie es mit dem Datenschutz aussieht.

Die Aufgabe des EDR liegt darin, ein besseres Verständnis über einen Unfall durch dabei aufgezeichnete Daten zu bekommen. Verbaut ist der EDR meistens im Airbag-Steuergerät, da hier alle relevanten Informationen von Beschleunigungssensoren zusammenlaufen – diese Informationen werden auch für die Auslösung der Datenaufzeichnung des EDR verwendet. Aufgezeichnet werden dabei Daten wie die Geschwindigkeit, Motordrehzahl, Lenkwinkel oder ob der Airbag ausgelöst wurde. Die Aufzeichnung wird in einem zeitlichen Fenster von fünf Sekunden vor und 300 Millisekunden nach dem Crash ausgelöst.

Die Daten werden lokal im Fahrzeug gespeichert und verbleiben dort. Mit Hilfe von bestimmten Tools können sie über die ODB-Schnittstelle oder direkt am Airbag-Steuergerät ausgelesen werden. Zwar liegt datenschutzrechtlich die Hoheit der Daten aus dem EDR beim Fahrer bzw. Halter. Um im Zusammenhang mit zivil- oder strafrechtlichen Verfahren aber zu erfahren, wie es zu einem Unfall kam, kann ein Gericht oder die Staatsanwaltschaft einen Sachverständigen beauftragen, die Daten aus dem EDR auszulesen.

Die Daten aus dem EDR sollten jedoch nicht als einzige Quelle zur Unfallrekonstruktion hinzugezogen werden. Vielmehr dienen sie als zusätzliches Element zum Spurenbild am Unfallort sowie den Schäden an den beteiligten Fahrzeugen. So können sie die herkömmliche Rekonstruktion eines Unfalls unterstützen, nicht jedoch ersetzen. Der EDR speichert nur Daten über das eigene Fahrzeug und nicht über andere Verkehrsteilnehmer. Auch Videoaufzeichnungen sind mit ihm nicht möglich.

  • Letzte Beiträge

  • Anzeige

  • Kategorien

  • Teile diese Reise News:

    Facebook
    Twitter
    LinkedIn
    Email
    WhatsApp

    Weitere Reise News vom ADAC

    Papierführerscheinumtausch fast abgeschlossen

    Alle Autofahrerinnen und Autofahrer ab dem Jahrgang 1971, die noch einen Papierführerschein besitzen, müssen ihn bis spätestens 19. Januar 2025 in die Scheckkarte umtauschen. Damit verschwinden nun auch die letzten Papierführerscheine, die noch im Umlauf sind.

    Weiterlesen »

    Hier geht es zur Übersicht sämtlicher auf travelio.de veröffentlichter Reise News vom ADAC.

    Magazinbeiträge zum ADAC

    Übersicht aller auf travelio.de veröffentlichter Magazinbeiträge vom ADAC.

    Diese Reise News könnten dich auch interessieren

    Glanzlichter Stuttgart 2024 in der Innenstadt

    Glanzlichter Stuttgart 2024: vom Hauptbahnhof bis zum Rotebühlplatz: Für die Festbeleuchtung der 1,2 Kilometer langen Königstraße (bis 6. Januar 2025) sind rund 110 Bäume in der Einkaufsstraße mit tausenden energiesparenden LED-Lampen eingekleidet, die diese ab Einbruch der Dunkelheit in warm-weißem Licht strahlen lassen.

    Weiterlesen

    Sparpreis Business bei der Deutschen Bahn

    Die Deutsche Bahn erweitert ihr Portfolio ab 1. Januar 2025 um ein weiteres Angebot: den Sparpreis Business. Mit ihm können Geschäftskunden künftig neben dem Flexpreis Business ein preiswerteres, zuggebundenes Angebot nutzen. Der Sparpreis Business ist ab 27,99 Euro erhältlich.

    Weiterlesen

    Schreibe einen Kommentar

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

    Nach oben scrollen