Tagfahrlicht
Die meisten Fahrzeuge verfügen über ein Tagfahrlicht, das sich automatisch mit der Zündung zuschaltet. Wann Autofahrer mit Tagfahrlicht fahren dürfen oder müssen, ist gesetzlich nicht geregelt. Zur eigenen Sichtbarkeit empfiehlt sich, es stets einzusetzen. Im Herbst und Winter reicht das Tagfahrlicht aber meist nicht aus, weil tagsüber oft schlechte Sicht herrscht und die Leuchten nur vorn am Fahrzeug sind.
Abblendlicht
Auch die modernste Lichtautomatik kann Nebel oder diesiges Wetter in der Regel nicht erkennen. Daher schaltet sie das Abblendlicht nicht unbedingt automatisch ein. Deshalb sollten Autofahrer bei schlechter Sicht am Tag selbst zum Lichtschalter greifen – das Fahren mit Abblendlicht oder wahlweise mit Nebelscheinwerfern ist bei schlechter Sicht auch am Tag vorgeschrieben.
Fernlicht
Bei Nebel oder Schneefall sollte man auf Fernlicht verzichten, es verschlechtert die Sicht zusätzlich – besser ist das normale Abblendlicht.
Nebelscheinwerfer
Die meisten modernen Autos besitzen zusätzlich zum Abblendlicht Nebelscheinwerfer. Diese empfehlen sich dann, wenn Nebel oder Schneefall die Sicht erheblich behindern. Sie sind hilfreich, weil sie das Licht flach über die Straße streuen und diese damit besser ausleuchten. Sobald sich die Sichtverhältnisse bessern, muss man sie wieder aus- oder auf Abblendlicht umschalten. Nebelscheinwerfer können zusätzlich zum Abblendlicht oder stattdessen verwendet werden.
Nebelschlussleuchten
Man darf sie nur einschalten, wenn die Sichtweite durch Nebel weniger als 50 Meter beträgt. Andernfalls wird der nachfolgende Verkehr geblendet. Dann gilt auch eine Maximalgeschwindigkeit von 50 km/h. Diese Distanz kann man gut an den Leitpfosten am Straßenrand ablesen – auf Landstraßen und Autobahnen sind sie exakt in diesem Abstand aufgestellt. Nebelschlussleuchten dürfen auch innerorts eingesetzt werden, eine Verpflichtung jedoch besteht in keinem Fall. Aber: Wer eine Nebelschlussleuchte falsch verwendet, muss mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro rechnen. Werden dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder kommt es gar zu einem Unfall, liegt das Verwarnungsgeld bei 25 bzw. 35 Euro. Daher das Ausschalten nicht vergessen, wenn sich die Sicht wieder bessert.