Winterreifen Regelungen im Ausland
Die Regelungen für Winterreifen bzw. Winterreifenpflicht sind im Ausland durchaus unterschiedlich. Bild: Giorgio Trovato/Unsplash

Winterreifenpflicht im Ausland

In Deutschland gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Stattdessen gilt: Sind die Straßenverhältnisse winterlich, also beispielsweise bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch oder Reifglätte, darf man nur mit Winterreifen unterwegs sein. Im benachbarten Ausland sieht es hingegen zum Teil anders aus. Die ADAC Clubjuristen klären auf, was es in Sachen Winterreifen im Ausland zu beachten gibt.

Einfach ist es in Österreich. Hier gilt eine ähnliche Regelung wie in Deutschland: Bei winterlichen Straßenverhältnissen müssen vom 1. November bis 15. April Winterreifen oder je nach Beschilderung Schneeketten aufgezogen werden. Hält man sich nicht daran, muss man tief in die Tasche greifen – in Extremfällen drohen Bußgelder sogar bis zu 5000 Euro.

Komplizierter wird es hingegen in Italien. Es gibt keine landesweit einheitlichen Regelungen, denn jede Provinz kann selbst entscheiden, wie sie eine Winterreifenpflicht handhaben möchte. Auf die Regelungen wird an den jeweiligen Straßen mit Beschilderung hingewiesen. In Südtirol gilt für Kraftfahrzeuge auf den Straßen im Stadtgebiet Bozen und auch auf der Brennerautobahn A22 bis Affi vom 15. November bis 15. April eine allgemeine, witterungsunabhängige Winterausrüstungspflicht. Auf den übrigen Straßen Südtirols besteht lediglich eine situative Pflicht bei winterlichen Straßenverhältnissen. Die ADAC Juristen raten deshalb: Vor der Reise nach Italien über die Regelungen vor Ort informieren.

In Frankreich gilt eine permanente Winterreifenpflicht zwischen dem 1. November und 31. März – jedoch nur für Bergregionen. Durch Beschilderung kann auch in anderen Regionen kurzfristig eine Winterreifenpflicht angeordnet werden. Wer ohne Winterausrüstung unterwegs ist, muss mit einer Geldbuße von 135 Euro rechnen. Außerdem kann die Weiterfahrt untersagt werden.

Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es auch in der Schweiz nicht. Jedoch können hier Geldbußen verhängt werden, wenn es wegen ungeeigneter Bereifung zu Verkehrsbehinderungen kommt. So droht eine Mithaftung, wenn es zu Unfällen mit Sommerbereifung bei winterlichen Verhältnissen kommt. Mit extra Beschilderungen kann eine Schneekettenpflicht angeordnet werden.

Unsere letzten Reise News vom ADAC

Papierführerscheinumtausch fast abgeschlossen

Alle Autofahrerinnen und Autofahrer ab dem Jahrgang 1971, die noch einen Papierführerschein besitzen, müssen ihn bis spätestens 19. Januar 2025 in die Scheckkarte umtauschen. Damit verschwinden nun auch die letzten Papierführerscheine, die noch im Umlauf sind.

ADAC Fahrzeugwelt jetzt auch mit Lucid Elektroautos

In zwei Ausstattungsvarianten Air Pure und Air Touring wird das Fahrzeug ADAC Mitgliedern mit zwei Batteriegrößen angeboten: 88 kWh und 92 kWh. Im Air Pure verrichtet ein Heck-, im Air Touring ein Allradantrieb seinen Dienst.

Wallbox für unter 200 Euro wird Testsieger

Der ADAC hat zehn preiswerte Wallboxen aus dem Einstiegssegment zwischen 199 und 499 Euro getestet. Das günstigste Modell, eine Wallbox für unter 200 Euro konnte sich dabei zum Testsieger küren.

Hohe Wechselbereitschaft bei der Kfz-Versicherung

Die Wechselbereitschaft bei der Kfz-Versicherung ist nach einer ADAC-Umfrage hoch. Danach wollen 46 Prozent der Autofahrer über einen Versicherungswechsel nachdenken, weitere fünf Prozent haben sich bereits zu diesem Schritt entschieden.

  • Letzte Beiträge

  • Categories

  • Anzeige
  • Teile diesen Beitrag:

    Facebook
    Twitter
    LinkedIn
    Email
    WhatsApp

    Kommentar verfassen

    Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

    Weitere Magazinbeiträge vom ADAC

    Hier finden sie eine Übersicht mit sämtlichen Magazinbeiträgen vom ADAC.

    Nach oben scrollen